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Elodin Averlon

Antrag auf temporäre Befreiung von Regel 2.4 und 10.5

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Liebes Lyria-Team,

auf Grund einer ca. sechswöchigen Urlaubsreise, in der ein Internetzugang nicht immer gewährleistet ist,

bitte ich um die temporäre Befreiung der Regel 2.4 (Verfall des Grundstückanrechts) und der Regel 10.5 (Aktivhaltung der Kramläden) 

bis zum 31.07.2019.

Meine Kramläden habe ich so gut es geht gefüllt, um anderen Spielern noch möglichst lange das Einkaufen zu ermöglichen.

Vielen Dank für euer Verständnis

Elodin Averlon

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Servus Elodin,

deine Grundstücke werden erst nach 60 Tagen automatisch frei gegeben. Bei 6 Wochen Inaktivität hast du da nichts zu befürchten.
Bei den Kramläden ist dies allerdings nicht möglich. Du kannst einen Shop nur für maximal 14Tage mieten. Da wäre es also sinnvoll den Shop an einen Freund zu geben, welcher ihn für diese Zeit übernimmt.

Gruß vom Tirant

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